Kranzspenden / Kondolenzspenden
Als du gingst, ließest du deine Liebe hier: und dafür lohnt es sich weiterzuleben.
Der Verlust eines geliebten Menschen hinterlässt eine große Lücke im Leben. Mit Blumen und Kränzen drücken Angehörige und Freunde gerne die Verbundenheit mit dem Verstorbenen aus. Oft entscheidet sich die Trauerfamilie statt der Kranzspenden lieber im Namen des Verstorbenen um eine Spende an eine gemeinnützige Organisation zu bitten, deren guter Zweck weit über die Trauerfeier hinweg währt. So spenden Sie Hoffnung für die Zukunft und unterstützen nachhaltig.
Immer mehr Menschen verzichten deshalb auf vergänglichen Blumenschmuck und bitten im Namen des Verstorbenen um Spenden. Ihre Kranzspenden für Schritt für Schritt helfen behinderten Kindern und ihren Familien.
Mit einer Trauerspende zugunsten Schritt für Schritt helfen Sie, im Gedenken an den Verstorbenen, Kindern aus der Region. Sie unterstützen damit die Förderung der Kinder – damit sie in Zukunft eine möglichst selbständige Bewältigung des Alltags schaffen. Bei Schritt für Schritt kommt jeder Euro den Kindern zu Gute. Ihre Spende an Schritt für Schritt ist von der Steuer absetzbar.
Ihre Unterstützung schenkt betroffenen Familien Hoffnung – und den Angehörigen hoffentlich ein wenig Trost.
Informieren Sie ihren Bestatter von Ihrem Wunsch. Er wird einen entsprechenden Hinweises in der Traueranzeige veröffentlichen.
Nehmen Sie auch Kontakt mit uns auf, damit wir uns bedanken können und um Ihnen die gespendete Summe bekanntzugeben.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Angehörigen bereits vorab über Ihren Wunsch nach einer Kranzspende an Schritt für Schritt informieren. Ein guter Weg ist die Veröffentlichung eines entsprechenden Hinweises in der Traueranzeige. Dieser könnte so aussehen:
Anstelle von Kranz- und Blumenspenden bitten wir im Sinne unseres/unserer lieben Verstorbenen um Spenden an Schritt für Schritt. Spendenkonto IBAN: AT30 3624 5000 0003 1377, BIC: RZTIAT22245
Verwendungszweck: Name des/der Verstorbenen
Dazu bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Aufgrund der Traueranzeige finden wir leider meist keinen Ansprechpartner heraus, bei dem wir uns persönlich bedanken können.
Einige Wochen nach Ihrem Spendenaufruf können wir Ihnen die Gesamtsumme aller Spenden, die Ihren persönlichen Spendenzweck angegeben haben, mitteilen.
Ja! Spenden an Schritt für Schritt sind gemäß Spendenbegünstigungsbescheid §4a Z. 3 und 4 EstG des BMF steuerlich absetzbar. BMF Registrierungsnummer: SO 2385
Voraussetzung dazu ist, dass Sie Vor- und Zuname lt. Melderegister sowie Ihr Geburtsdatum bekanntgeben. Dann können wir Ihre Spende im Februar des darauffolgenden Jahres an das Finanzamt übermitteln.
Das wäre auf jeden Fall schön. Auf unserer Homepage bekommen Sie einen Eindruck von unserer Arbeit mit den Kindern. Sollten spezielle Fragen auftauchen, stehen wir Ihnen natürlich gerne persönlich zur Verfügung.
Jeder Euro hilft den Kindern in der Region direkt.
Schritt für Schritt ist als steuerbegünstigte Organisation beim Finanzamt registriert.
Kondolenzspenden / Trauerhilfe
bei der Raika Hopfgarten:
IBAN: AT30 3624 5000 0003 1377
BIC: RZTIAT22245
Steuern sparen durch Spenden
Als spendenbegünstigter Verein sind wir dazu verpflichtet, Spenden, die mit Angabe von Vor- und Zuname sowie dem Geburtsdatum bei uns eingehen, dem Finanzamt zu melden. Dann kann diese Spende automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung als Sonderausgabe berücksichtigt werden.
Wenn Sie ihre Spende beim Finanzamt geltend machen möchten, müssen Sie nur beim Erlagschein oder bei der Online-Überweisung im Feld Verwendungszweck ihren Vor- und Zunamen lt. Melderegister sowie ihr Geburtsdatum angeben. Wichtig ist, Ihre Daten müssen korrekt sein und mit den Angaben auf ihrem Meldezettel übereinstimmen. Stimmen die Daten nicht, funktioniert die Datenübertragung nicht und damit auch nicht das automatsiche Absetzen Ihrer Spende von der Steuer. Bitte geben Sie daher ihren Namen vollständig und richtig an (also Ursula statt Uschi, wenn Sie richtig Ursula heißen, oder Friedrich statt Fritz, Johann statt Hans etc.). Wichtig: bitte geben Sie nur den Namen bekannt, für den wir die Daten am Finanzamt übermitteln sollten. Oft steht Vorname der Frau + Vorname des Mannes … wir können nur 1 Namen und 1 Geburtsdatum pro Spende übermitteln. Bitte auch zuerst den einen Vor- und Zunamen, dann Geburtsdatum. Straße, Ort etc. wird nicht benötigt. Wenn diese allerdings zuvor im Erlagschein geschrieben werden, kann es passieren, dass seitens der Bank nicht alles angezeigt wird und wir somit ihre Daten nicht dem Finanzamt bekanntgeben können.
Damit keine Fremden Zugang zu diesen vertraulichen Daten haben, übertragen wir die Daten verschlüsselt nach den Richtlinien des Finanzamts an das Finanzamt.
Weitere Informationen zur Spendenabsetzbarkeit erhalten Sie auf der Homepage des Finanzamtes unter bmf.gv.at/spenden