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Spenden

Der Verein Schritt für Schritt ist in hohem Grade auf Spenden angewiesen. Genehmigte Therapiestunden wie Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie können im Ausmaß von 40 oder max. 80 Stunden pro Jahr/Kind direkt mit dem Land Tirol abgerechnet werden. Die meisten Kinder sind aber ca. 12 Stunden pro Woche bei Schritt für Schritt und erhalten hier wöchentlich für sie wichtige Therapieeinheiten sowie eine über die verordnete Therapie hinausgehende Förderung. Z.B. unterstützte Kommunikation, Reitpädagogik, Förderung der Alltagstätigkeiten, … Diese zusätzlichen – aber sehr sehr wichtigen Therapien und Fördereinheiten sind nicht abrechnungsfähig und werden daher ausschließlich über Spenden finanziert. D.h. in Summe müssen ca.. 60 % aller Ausgaben für Therapien und Förderung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen über Spenden finanziert werden. Jeder Euro hilft den Kindern/Jugendlichen/jungen Erwachsenen in der Region direkt.

Schritt für Schritt ist als steuerbegünstigte Organisation beim Finanzamt registriert.

Ihre Spende hilft einen Schritt weiterzukommen. Danke.

Spenden an Schritt für Schritt sind steuerlich absetzbar.
Voraussetzung dazu ist, dass Sie Vor- und Zuname lt. Melderegister sowie Ihr Geburtsdatum bekanntgeben. (Spendenbegünstigungsbescheid des BMF, SO 2385)

Jeder Euro hilft den Kindern in der Region direkt.
Schritt für Schritt ist als steuerbegünstigte Organisation beim Finanzamt registriert.

Allgemeines Spendenkonto
bei der Sparkasse Kitzbühel:
IBAN: AT71 2050 5006 0000 3511
BIC: SPKIAT2KXXX

Kondolenzspenden / Trauerhilfe
bei der Raika Hopfgarten:
IBAN: AT30 3624 5000 0003 1377
BIC: RZTIAT22245

Beispiele, was mit Ihrer Spende konkret gemacht werden kann:

20,–          1 x Schwimmen für die ganze Gruppe
50,–          1 x Einzel-Therapiestunde für ein Kind
85,–          Ausflug mit Jause und evtl. reduziertem Eintritt (wie z.B. mit der Gondel zum Hexenwasser, Bogenschießen, Kegeln …)
100,–         3 Therapiehunde-Einsätze

Steuern sparen durch Spenden

Als spendenbegünstigter Verein sind wir dazu verpflichtet, Spenden, die mit Angabe von Vor- und Zuname sowie dem Geburtsdatum bei uns eingehen, dem Finanzamt zu melden. Dann kann diese Spende automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung als Sonderausgabe berücksichtigt werden.

Wenn Sie ihre Spende beim Finanzamt geltend machen möchten, müssen Sie nur beim Erlagschein oder bei der Online-Überweisung im Feld Verwendungszweck ihren Vor- und Zunamen lt. Melderegister sowie ihr Geburtsdatum angeben. Wichtig ist, Ihre Daten müssen korrekt sein und mit den Angaben auf ihrem Meldezettel übereinstimmen. Stimmen die Daten nicht, funktioniert die Datenübertragung nicht und damit auch nicht das automatsiche Absetzen Ihrer Spende von der Steuer. Bitte geben Sie daher ihren Namen vollständig und richtig an (also Ursula statt Uschi, wenn Sie richtig Ursula heißen, oder Friedrich statt Fritz, Johann statt Hans etc.). Wichtig: bitte geben Sie nur den Namen bekannt, für den wir die Daten am Finanzamt übermitteln sollten. Oft steht Vorname der Frau + Vorname des Mannes … wir können nur 1 Namen und 1 Geburtsdatum pro Spende übermitteln. Bitte auch zuerst den einen Vor- und Zunamen, dann Geburtsdatum. Straße, Ort etc. wird nicht benötigt. Wenn diese allerdings zuvor im Erlagschein geschrieben werden, kann es passieren, dass seitens der Bank nicht alles angezeigt wird und wir somit ihre Daten nicht dem Finanzamt bekanntgeben können.

Damit keine Fremden Zugang zu diesen vertraulichen Daten haben, übertragen wir die Daten verschlüsselt nach den Richtlinien des Finanzamts an das Finanzamt.

Weitere Informationen zur Spendenabsetzbarkeit erhalten Sie auf der Homepage des Finanzamtes unter bmf.gv.at/spenden